Bäume sind schon etwas Schönes. Bei der Gartengestaltung dient ein Baum als Strukturelement und spendet Schatten.
Des Weiteren reinigt er die Luft und bietet Nist- und Brutplätze für zahlreiche Vogelarten.
Dennoch kann es vorkommen, dass ein Baum gefällt werden muss – sei es weil er krank ist oder einem Bauvorhaben im Wege steht. Manchmal ist er aber auch einfach nur zu groß geworden – dann genügt unter Umständen auch ein Beschnitt.
Nur selten kann man einen Baum einfach fallen lassen. Je nach örtlichen Gegebenheiten wird der Baum dann entweder vom Hubsteiger aus abgetragen oder, wenn es mit dem Steiger nicht geht, durch Klettern am Baum. Große Äste werden mittels Seil abgelassen, um Schäden im Garten zu vermeiden.
Sicherheit steht dabei selbstverständlich immer an erster Stelle.
Sollte es aus Platz- oder Sicherheitsgründen nötig sein, fällen wir auch mit Hilfe eines Kranes.
Wurde der Baum komplett gefällt, entfernen wir auf Wunsch den Baumstumpf mittels Stubbenfräse. Dabei wird der Baumstumpf zu Holzspänen zerkleinert, die als Mulch vor Ort belassen werden können. Ein Ausgraben der Stümpfe ist dadurch nicht mehr notwendig.
Liegt Ihnen eine Fällgenehmigung vor, sind wir vom „Baumdienst Andreas Leppin“ gern Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Fällung / Beschnitt geht.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume jedoch nur zu bestimmten Zeiten gefällt werden. Grundsätzlich ist das der Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar. Ob ein Baum auch außerhalb dieses Zeitraumes gefällt werden darf, regelt u.a. die Baumschutzsatzung.
Auch hier beraten wir Sie gerne. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit uns und wir schauen gemeinsam, was machbar ist.